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APPLIKATIONEN  

- Spritzen, Anwendungshilfen für Spritzen, Pens
- Infusionspumpen und Zubehör
- Ernährungspumpen und Zubehör
- Infusionsbestecke und Zubehör für Schwerkraft- bzw. Pumpsysteme

Darüber hinaus werden in der Produktgruppe auch Spülsysteme aufgeführt.

Die Applikation eines Arzneimittels kann auch über Vollimplantate erfolgen. Diese Implantate sind keine Hilfsmittel und werden daher nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.


SPÜLSYSTME

Bei den Spülsystemen handelt es sich um manuell oder schwerkraftbetriebene Pumpsysteme zur rektalen Einleitung von Spülflüssigkeit in den Darm (z.B. Irrigatoren).


SPRITZEN UND DEREN ANWENDUNGSHILFEN

Spritzen und Anwendungshilfen für Spritzen sind speziell für die Applikation von Arzneimitteln konzipiert. Die Ausführungsform weist zum Teil spezifische Unterschiede (z.B. Insulinspritzen) gegenüber herkömmlichen Spritzen auf.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Kunststoffsprit-zen zur einmaligen und Glas- bzw. Glas-Metallspritzen zur Mehrfachverwendung.

Die angebotenen Spritzen unterscheiden sich nach

- Einsatzzweck (z.B. Insulinspritzen, Spritzen zur Verwendung mit Spritzenpumpen),
- Nennvolumen,
- Anbringung der Kanüle (fest verbunden, z.B. durch Verschweißen, aufsteck-/abnehmbar),
- Packungsumfang (z.B. mit und ohne Kanüle) und
- Graduierung der aufgedruckten Skala.

Vorgefüllte Fertigspritzen werden dem Arzneimittelbereich zugeordnet und nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.

Anwendungshilfen ermöglichen bzw. erleichtern einen oder mehrere der erforderlichen Arbeitsschritte beim Umgang mit Spritzen, wie z.B. das Aufziehen, das Einstechen und das Injizieren. Sie können für einzelne medikamentenpflichtige Versicherte mit bestimmten Behinderungen oder bei Problemen beim Umgang mit den Spritzen notwendig sein.


PENS

Pens besitzen ein Arzneimittelreservoir, aus welchem eine einstellbare Dosis auf Knopfdruck freigesetzt und injiziert werden kann. Der Einstich erfolgt entweder von Hand oder automatisch auf Knopfdruck.

Gegenüber einer Spritze hat ein Pen den Vorteil einer schnelleren und leichteren Handhabbarkeit. Weiterhin bietet er die Möglichkeit einer höheren Applikationsgenauigkeit.


INFUSIONSTHERAPIE, ALLGEMEIN

Bei der Infusionstherapie wird dem Körper eine Flüssigkeits-menge (z.B. Arzneimittel) durch das direkte Einbringen der Stoffe in die Blutbahn, unter Umgehung der Magen-Darm-Pas-sage, zugeführt.

Für eine Infusion wird in den Vorratsbehälter (Flasche, Beutel) ein Tropfer gestochen. Über eine in den Schlauch integrierte Tropfkammer und evtl. weiteres Zubehör (Schlauchklemmen etc.) wird der Wirkstoff dem Körper zugeführt. I.d.R. werden in der herkömmlichen Infusionstherapie Verweilkatheter verwendet. Diese Katheter werden vom behandelnden Arzt angelegt und bedürfen einer speziellen Pflege.

Mit Hilfe von speziellen Sets wird der Zugang fixiert und die Kathetereintrittsstelle geschützt. Dieser "Verband" wird regelmäßig erneuert und die Punktionsstelle auf entzündliche Reizung kontrolliert.

Grundsätzlich können auch vollständig unter der Haut liegende implantierte Portsysteme Verwendung finden, welche zur Verabreichung der Lösung jeweils mit speziellen Kanülen an-punktiert werden. Portsysteme weisen ein geringes Infektionsrisiko auf, da sie vollständig unter der Haut implantiert werden. Der Port ist eine Aufnahmekammer, die mit einer Spezialmembrane versehen ist und mit einer Spezialkanüle (z.B. in Form einer rechtwinkelig gebogenen Huber-Nadel) jeweils perkutan anpunktiert wird. Von der Aufnahmekammer wird das Medikament entsprechend der an der Pumpe eingestellten Förderrate zum Anwendungsort transportiert. Portsysteme sind nicht den Hilfsmitteln zuzuordnen und werden daher nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.

Das Legen eines Katheters - mit Ausnahme eines subcutanen -oder einer Sonde, Punktieren von Ports etc. stellen eine ärztliche Leistung dar. Dennoch wird das Punktieren von Ports teilweise auch vom Patienten selbst oder Angehörigen durchgeführt.

Versicherte und/oder Angehörige müssen durch den behandelnden Arzt über Risiken und haftungsrechtliche Fragen aufgeklärt und in der sicheren Anwendung unterwiesen worden sein.
Die Verantwortung verbleibt immer beim behandelnden Arzt.

INFUSIONSPUMPEN

Infusionspumpen ermöglichen eine ausschließlich kontinuierliche, kontinuierliche mit Bolusgabe (z.B. bei der PCA = Patienten kontrollierte Analgesie), intermittierende oder circadiane Applikation. Je nach zu förderndem Stoff und den sonstigen  Einsatz- bzw. Umfeldbedingungen (z.B. Mobilität des Patienten, Hygiene, Therapiedauer, etc.) können unterschiedliche Infusionspumpenarten (-typen) zum Einsatz kommen. I.d.R. sind diese Pumpen portable Einheiten, die am Körper getragen werden können und die Mobilität des Versicherten nur wenig einschränken; es kommen aber auch netzabhängige, d.h. stationäre, nicht mobile Pumpen zum Einsatz.

Der Einsatz von Infusionspumpen kommt immer dann in Betracht, wenn eine definierte Zufuhr eines Wirkstoffs medizinisch notwendig ist und der gewünschte Effekt, d.h. ein Wirkstoffspiegel in erforderlicher Höhe und Konstanz, auf andere Weise (z.B. durch Gabe von Tabletten, Spritzen oder Schwerkraftinfusion) nicht erreicht werden kann.

Die Infusionspumpen werden je nach den therapeutischen Vorgaben an unterschiedliche Katheter- oder Portsysteme angeschlossen. Hierbei wird zwischen netzabhängigen, portablen (mechanisch, pneumatisch, hydraulisch und elektrisch) und implantierbaren Pumpsystemen unterschieden; letztere sind als Vollimplantate keine Hilfsmittel im Sinne dieser Prouktgruppe.

Eine Doppelversorgung mit mobilen und stationären Infusionspumpen kommt nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung in Betracht.


a) Infusionspumpen (mechanisch, hydraulisch, pneumatisch)

Infusionspumpen (mechanisch, hydraulisch, pneumatisch) bestehen i.d.R. aus einem Medikamentenreservoir, das mit dem benötigten Medikament gefüllt wird. Die Förderrate ist in der Regel fest vorgegeben. Der erforderliche Überdruck wird auf unterschiedliche Weise erzeugt, z.B. mit dem Befüllen des Reservoirs, durch einen Federmechanismus oder durch Gasdruck. Einmalpumpen werden nach vollständiger Entleerung des Reservoirs entsorgt. Als Medikamentenreservoir kommen bei mehrfach verwendbaren Pumpen unterschiedliche Systeme/Behältnisse zum Einsatz, z.B. Spritzen, deren Kolben entsprechend einer eingestellten zeitlich konstanten Förderrate in den Zylinder gedrückt wird.

Infusionspumpen (mechanisch, hydraulisch, pneumatisch) haben i.d.R. den Vorteil, daß sie klein, leicht und einfach in der Handhabung sind. Zum Teil können allerdings nur eine oder wenige fest vorgegebene Förderraten eingestellt werden. Eine feinabgestufte Einstellung der Förderrate ist i.d.R. nicht möglich. Weiterhin ist das Volumen des Medikamentenreservoirs der Pumpe im Verhältnis zu elektronischen Infusionspumpen oft relativ gering.


b) Elektronische Infusions-/Spritzenpumpen

Elektronische Infusions-/Spritzenpumpen sind z.B. portable Spritzen-, Roller- oder Kolbenpumpen, die über Netzanschluß und/oder Akku betrieben werden können. Die Förderrate ist feinabgestuft einstellbar. Elektronische Infusions-/Spritzenpumpen bieten i.d.R. ein größeres Funktionsspektrum als mechanische Pumpen. Weiterhin bieten sie eine höhere maximale Förderrate. Abhängig von der Therapieform muß im Einzelfall entschieden werden, ob diese zusätzlichen Funktionen benötigt werden und ob der Versicherte mit der Handha-bung dieses Systems zurechtkommt. Die energetisch betriebenen Pumpen bieten den Vorteil, daß sie wiederverwendet werden können.

Elektronische Infusions-/Spritzenpumpen mit einem erweiterten Funktionsspektrum, die üblicherweise im Klinikbereich und hier insbesondere in der Intensivmedizin benötigt werden, werden im Hilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführt. Wenn sie im Ausnahmefall im häuslichen Bereich aus medizinischen Gründen erforderlich sein sollten, ist diesbezüglich eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse unter Einschaltung des MDK notwendig.

Eine Pumpenbehandlung erfordert vom Versicherten ein hohes Maß an Motivation und Zuverlässigkeit sowie die vorangegangene Teilnahme an einer intensiven Einweisung durch den behandelnden Arzt. In der Verantwortung des Arztes liegt darüber hinaus die Sicherstellung einer adäquaten Nachbetreuung/Nachbehandlung.

Infusions-/Medikamentenpumpen kommen als Hilfsmittel vor allem in der häuslichen Diabetestherapie, der Schmerztherapie bei schweren chronischen Erkrankungen, der Chemotherapie bei malignen Erkrankungen, der Antibiotikatherapie sowie bei speziell indizierter Arzneimitteltherapie bzw. Hormontherapie zum Einsatz.

Bei der Pumpenbehandlung erfolgt die Zufuhr der Wirkstoffe einerseits kontinuierlich in Form einer Grundrate (sog. "Basalrate"), andererseits bedarfsabhängig in Form einer zusätzlichen Gabe (sog. "Bolus"), die vom Patienten je nach Notwendigkeit ausgelöst wird.

Mit programmierbaren Pumpen kann die Basalrate nach einem wählbaren Profil vorgegeben werden, was die Anpassung an tageszeitabhängige Schwankungen des Basisbedarfs erleichtert, z.B. an einer stark erhöhten Dosis in den frühen Morgenstunden.


INSULINPUMPEN ALS EIGENE GRUPPE DER ELEKTRONISCHEN MEDIKAMENTENPUMPEN

Mit Hilfe der Insulinpumpen kann eine dem physiologischen Bedarf weitgehend angepaßte Insulindosis appliziert werden, wodurch eine nahezu normoglykämische Stoffwechseleinstel-lung erreicht werden kann. Hierzu wird Insulin aus einem Reservoir in der Pumpe mit Hilfe eines elektronisch gesteuerten Motors dem Organismus i.d.R. subkutan zugeführt.

Durch einen Pumpeneinsatz können im Vergleich zu anderen Therapieformen bei einem geeigneten Kreis von Diabetikern bessere Behandlungsergebnisse erzielt werden als mit Sprit-zen oder Pens. Wegen des großen Aufwandes und spezifischer Risiken sind jedoch hohe Anforderungen an die Einleitung einer Pumpentherapie zu stellen, und zwar sowohl was die persönliche Eignung der in Frage kommenden Versicherten als auch die Indikationsstellung angeht.

Die Applikation über ein Schlauchsystem erfolgt i.d.R. subkutan (z.B. CSII = kontinuierliche subkutane Insulin-Infusion), d.h. mit einer in das Unterhautfettgewebe eingestochenen Kanüle aus Metall oder Kunststoff. Andere Applikationsformen sind möglich, sie werden jedoch nur dann angewandt, wenn dafür besondere Gründe vorliegen (z.B. kann bei lokaler subkutaner Insulinresistenz eine intramuskuläre oder intravenöse Applikation in Sonderfällen erforderlich sein).


ERNÄHRUNGSPUMPEN

Ernährungspumpen können für eine künstliche Ernährung über eine Sonde im Magen-Darm-Trakt (enteral) oder einen Katheter im Blutgefäßsystem (parenteral) erforderlich sein, wenn andere Formen der Applikation wie z.B. bolusförmige Gaben mittels Spritze oder Schwerkraftinfusionen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.

Eine künstliche Ernährung kann im häuslichen Rahmen durchgeführt werden, u.a. auch weil Sonden- bzw. Katheterverweil-dauern von einigen Monaten und länger möglich und somit häu-fige Sonden-/Katheterwechsel nicht notwendig sind. Wegen eines großen Aufwandes und spezifischer Risiken, insbesondere durch das in den Körper eingebrachte Schlauchmaterial und die zugeführten Ernährungslösungen, sind für die häusliche Durchführung einer künstlichen Ernährung hohe Anforderungen an die Einleitung der Therapie sowie an die Einweisung und Betreuung der Versicherten zu stellen.

Bei der enteralen Ernährung liegt die Sondenausgangsöffnung im Magen (gastral) oder im Zwölffingerdarm (duodenal) oder im Leerdarm (jejunal). Das Einführen der Sonde über die Nase (ärztliche Leistung) wird für eine Langzeiternährung immer mehr ersetzt durch eine perkutanendoskopische Einbringung, die mit Hilfe eines in den Magen-Darm-Trakt einge-
führten Endoskops durch die Bauchhaut erfolgt (PEG = perkutan endoskopische Gastrostomie).

Die chirurgische intraoperative Anlage eines Sondenzugangs, z.B. in Form einer sog. Jejunostomie (z.B. PEJ = perkutan endoskopische Jejunostomie oder als operative Jejunosto-mie), erfolgt in Ausnahmefällen.

Die parenterale Ernährung erfolgt über spezielle peripher- oder zentralvenöse Verweilkatheter oder Ports (sh. Abschnitt Infusionspumpen).


LEISTUNGSRECHTLICHE HINWEISE

Produkte, die zur Medikamenteneinnahme nicht zwingend notwendig sind, sondern diese lediglich erleichtern (z.B. Mörser, Tablettenzerteiler, Tablettenspender) sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V.

Fertigspritzen, Durchstechflaschen, Kartuschen etc., die z.B. zur Verabreichung von Insulin oder anderen Wirkstoffen bereits vorgefüllt abgegeben werden, sind den Arzneimitteln
zuzuordnen. Es erfolgt daher auch keine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis.

Aufbewahrungs- und Kühlbehältnisse für Medikamente sind ebenfalls keine Hilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind vielmehr den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zuzuordnen, d.h. sie gehören zu den Mitteln, die allgemein Verwendung finden und üblicherweise in einem Haushalt vorhanden sind. Insulin behält ungekühlt über einen ausreichend langen Zeitraum seine Wirksamkeit. Die Aufbewahrung des Medikaments außerhalb des häuslichen Bereichs (z.B. auf Reisen etc.) fällt in den Eigenverantwortungs-bereich des Versicherten.

Applikationshilfen für Wärme und Kälte sind nach § 1 Nr. 4 der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung - jetzt Bundesministerium für Gesundheit - aufgrund § 34 SGB V erlassenen Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 13. Dezember 1989, von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Die Geräte zur Iontophorese, die der Unterstützung des Transports von Medikamentenbe-standteilen in bzw. durch die Haut mit Hilfe von elektrischem Strom dienen, sind keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, da ihr Einsatz im häuslichen Bereich aus medizinischer Sicht weder notwendig noch zweckmäßig ist. Geräte zur Leitungswasser-iontophorese werden in der Produktgruppe 09 "Elektrostimulationsgeräte" behandelt.

Applikationshilfen für Dosieraerosole, wie z.B. Spacer, sind keine Hilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung, da diese Produkte i.d.R. fester Bestandteil eines Arzneimittels sind. Für angeblich medikamentenunabhängige Produkte wurden bisher keine ausreichenden Nachweise der genaueren Arzneimittelapplikation (Wirksamkeitsverbesserung)
vorgelegt. Auch stellt die Erhöhung der effektiven Wirkstoffdosis in einem unbekannten Ausmaß ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Für die Neukombination von Wirkstoffbehälter und Inhalationshilfen liegt auch i.d.R. keine arzneimittelrechtliche Zulassung vor.

Indikation:

 SPÜLSYSTEME

Darmlähmung bei neurologischen Erkrankungen, z.B. bei

- Encephalomyelitis disseminata
- Diabetes mellitus mit vegetativer Neuropathie

Hinweis: Verordnung nicht möglich zur Durchführung der Colon-Hydro-Therapie


INSULINSPRITZEN

Insulinpflichtiger Diabetes mellitus

Insulinspritzen mit Dosisfesteinstellung können notwendig sein bei Diabetikern mit Sehschwäche und/oder mit eingeschränkter Funktion der Hände.


SONSTIGE KUNSTSTOFFSPRITZEN

Medizinische Notwendigkeit der selbständigen Arzneimittelapplikation über Injektion.


SPRITZEN ZUR VERWENDUNG MIT SPRITZENPUMPEN

Medizinische Notwendigkeit der selbständigen Arzneimittelapplikation über Infusion mittels Spritzenpumpe nach vorhergehender Verordung einer Spritzenpumpe.


AUFZIEH- UND DOSIERHILFEN

Unfähigkeit, eine Spritze aufzuziehen, wenn eine selbständige Arzneimittelapplikation über Injektion erforderlich ist, z.B. bei

- Störungen der Koordination und Motorik
- Deformierung der Finger


EINSTICH- UND INJEKTIONSHILFEN

Unfähigkeit, sich selbst eine Arznei zu injizieren, wenn selbständige Arzneimittelapplikation über Injektion erforderlich ist, z.B. bei

- Störungen der Koordination und Motorik
- Deformierung der Finger
- Unfähigkeit, sich selbst zu stechen


INSULIN-PENS

Insulinpflichtiger Diabetes mellitus, insbesondere dann, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, herkömmliche Kolbenspritzen anzuwenden und einheitengenau aufzuziehen.


SONSTIGE PENS

Notwendigkeit der selbständigen Arzneimittelapplikation über Injektion, insbesondere dann, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, herkömmliche Kolbenspritzen anzuwenden und einheitengenau aufzuziehen.


INFUSIONSPUMPEN ZU EINMALIGEN VERWENDUNG (MECHANISCH, HYDRAULISCH, PNEUMATISCH)

Notwendigkeit der kontinuierlichen, zeitlich konstanten Arzneimittelapplikation über einen absehbaren Zeitraum bei definierten Krankheitszuständen.

Die Verordnung einer Infusionspumpe erfordert eine erweiterte ärztliche Begründung. Vor der Versorgung sollten die Voraussetzungen von der Krankenkasse unter Einbeziehung des
MDK geprüft werden.

Die Verantwortung für die Therapie verbleibt beim behandeln-den Arzt.


INFUSIONSPUMPEN ZUR MEHRMALIGEN VERWENDUNG (MECHANISCH,
HYDRAULISCH, PNEUMATISCH)

Notwendigkeit der kontinuierlichen Medikamentenapplikation über einen verlängerten Zeitraum bei definierten Krankheitszuständen (ggf. auch mit Bolusgabe).

Eine Pumpenbehandlung erfordert vom Versicherten ein hohes Maß an Kenntnis, Motivation und Zuverlässigkeit. Die Ein-haltung folgender Voraussetzungen ist bei einer Pumpentherapie notwendig:

- eine intensive Einweisung durch den behandelnden Arzt

- es ist eine adäquate ambulante Nachbetreuung/Nachbehandlung sichergestellt, mit welchem/r bei Problemen mit der Therapie jederzeit Kontakt aufgenommen werden kann, um  ärztlichen Rat einzuholen.

Die Verordnung einer Infusionspumpe erfordert eine fundierte ärztliche Begründung. Vor der Versorgung sollten die Voraussetzungen von der Krankenkasse unter Einbeziehung des MDK geprüft werden.

Die Verantwortung für die Therapie verbleibt beim behandelnden Arzt.


INSULINPUMPEN

Diabetes mellitus bei:

- Diabetikern, die trotz intensivierter konventioneller Insulintherapie (ICT) bei mehreren Insulininjektionen täglich keine stabile normoglykämische Blutzuckereinstellung erreichen können (z.B. wegen einer hohen Stoffwechsellabilität),

- Diabetikern mit Neigung zu schweren Hypoglykämien, insbesondere wenn diese nachts auftreten,

- Diabetikern mit deutlich erhöhtem Insulinbedarf in den Morgenstunden (z.B. ausgeprägtes Dawn-Phänomen),

- Diabetikern mit einem sehr unregelmäßigem Lebensrhythmus, insbesondere häufig wechselndem Tag-/Nachtrhythmus, z.B. bedingt durch Schichtarbeit, die mit konventioneller In- sulin-Applikation nicht eingestellt werden können,

- Diabetikerinnen vor (mit aktuellem Kinderwunsch) und während einer Schwangerschaft, insbesondere bei schwierig einzustellendem Stoffwechsel (der Pumpeneinsatz kann auf die Schwangerschaft begrenzt sein).

Im Einzelfall kann eine Pumpentherapie auch in anderen Fällen angebracht sein, z.B.

- Diabetiker mit ausgeprägten Symptomen durch Spätkomplikationen, welche eine normoglykämische Blutzuckereinstellung erfordern,

Eine Pumpenbehandlung erfordert vom Versicherten ein hohes Maß an Kenntnis, Motivation und Zuverlässigkeit. Ferner muß die Bereitschaft zu einer langfristigen Blutzucker-Selbst-kontrolle mit adäquater Protokollierung bestehen. Die Einhaltung folgender Voraussetzungen ist bei einer Pumpentherapie notwendig:

- durch Teilnahme an einem allgemeinen Diabetes-Schulungsprogramm müssen umfangreiche Kenntnisse über die Krankheit und ihre Behandlung vorliegen; die Durchführung der kon-  ventionellen intensivierten Therapie muß beherrscht werden,

- durch die Teilnahme an einem speziellen Schulungskurs zur Insulinpumpenbehandlung ist eine spezifische Einweisung indiese Therapieform und in die Bedienung der Pumpe erfolgt,

- es ist eine adäquate ambulante Nachbetreuung/Nachbehandlung durch ein Pumpenzentrum/eine Pumpenambulanz sichergestellt, mit welchem/r bei Problemen mit der Therapie jederzeit Kontakt aufgenommen werden kann, um fachlichen Rat einzuholen.

Die Verordnung einer Insulinpumpe erfordert eine fundierte fachärztliche Begründung, aus welcher auch ggf. hervorgehen muß, weshalb eine Insulinpumpe mit konstanter Basalrate nicht ausreichend ist. Nach einer Erprobungsphase von einem Monat sollten vor der Kostenüber-nahme die Voraussetzungen von der Krankenkasse unter Einbeziehung des MDK geprüft wer-
den.

HORMONPUMPEN

Notwendigkeit der dosisgenauen Hormonapplikation bei definierten Krankheitszuständen.


SPRITZENPUMPEN/SONSTIGE INFUSIONSPUMPEN

Notwendigkeit der ggf. kontinuierlichen und dosisgenauen Arzneimittelapplikation über einen absehbaren bzw. verlängerten Zeitraum bei definierten Krankheitszuständen.


ERNÄHRUNGSPUMPEN, ENTERAL; ÜBERLEITSYSTEME ZUR PUMPENAPPLIKATION

Eine enterale künstliche Ernährung ist bei solchen Versicherten indiziert, bei denen eine ausreichende orale Nahrungsaufnahme aus medizinischen Gründen (z.B. Schluck-
störungen) nicht erfolgen kann und kausaltherapeutisch alle Möglichkeiten einer bedarfsdeckenden oralen Nahrungsaufnahme ausgeschlossen sind (konsumierende Erkrankungen).

Eine Ernährungspumpe ist für eine künstliche enterale Ernährung dann erforderlich, wenn andere Formen der Applikation oder Sondennahrung, wie z.B. bolusförmige Gaben oder Schwerkraftinfusionen, aus medizinischer Sicht nicht möglich oder nicht zweckmäßig sind, weil

- hohe Anforderungen an die Genauigkeit bzw. die Gleichmäßigkeit der Zufuhr der Sondennahrung gestellt werden müssen.

Wegen eines großen Aufwandes und spezifischer Risiken sind für die Durchführung einer künstlichen Ernährung hohe Anforderungen an die Einleitung der Therapie, die Einweisung und an die Betreuung des Versicherten zu stellen.

Versicherte(r) und/oder Betreuungsperson(en) müssen intensiv geschult werden, damit die i.d.R. in der Klinik eingeleitete Therapie im häuslichen Bereich ohne vermeidbare
Komplikationen weitergeführt werden kann.

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob nicht ein Übergang auf eine orale bzw. teilweise orale Ernährung möglich und sinnvoll ist.


ERNÄHRUNGSPUMPEN PARENTERAL

Eine künstliche parenterale Ernährung ist als häusliche Langzeitbehandlung nur dann indiziert, wenn eine enterale Ernährung auch bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten (einschl. enteraler Ernährungspumpe) nicht möglich oder nicht ausreichend ist, z.B. bei mobilen Versicherten mit:

- Kurzdarmsyndrom,
- schwersten Darmentzündungen oder
- Stenosen im Darmbereich durch Tumore oder Metastasen,
- Stoffwechselstörungen.

Wegen eines großen Aufwandes und spezifischer Risiken sind für die Durchführung einer künstlichen Ernährung hohe Anforderungen an die Einleitung der Therapie, die Einweisung und an die Betreuung des Versicherten zu stellen.

Versicherte(r) und/oder Betreuungsperson(en) müssen intensiv geschult werden, damit die i.d.R. in der Klinik eingeleitete Therapie im häuslichen Bereich ohne vermeidbare Komplikationen weitergeführt werden kann.

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob nicht ein Übergang auf eine enterale (künstliche) Ernährung möglich und sinnvoll ist.


ÜBERLEITSYSTEME ZUR SCHWERKRAFTAPPLIKATION, ERNÄHRUNGS-BEUTEL, CONTAINER

Eine enterale künstliche Ernährung ist bei solchen Versicherten indiziert, bei denen eine ausreichende orale Nahrungsaufnahme aus medizinischen Gründen (z.B. Schluckstörungen) nicht erfolgen kann und kausaltherapeutisch alle Möglichkeiten einer bedarfsdeckenden oralen Nahrungsaufnahme ausgeschlossen sind (konsumierende Erkrankungen).

Es ist regelmäßig zu prüfen, ob nicht ein Übergang auf eine orale Ernährung möglich und sinnvoll ist.


INFUSIONSBEUTEL ZUR SCHWERKRAFT-/PUMPENAPPLIKATION, INFUSIONSSTÄNDER

Notwendigkeit der kontinuierlichen Arzneimittelapplikation über Injektion bei definierten Krankheitszuständen über einen absehbaren Zeitraum.





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