Medizinische Anforderungen:
Die Formgebung muß den anatomischen Verhältnissen angepaßt sein.
Die Zuordnung zu einer Kompressionsklasse muß deklariert sein - neben der Klasseneinteilung in Ziffern hat die Kompressionsdruckangabe in Kilopascal (kPa) bzw. Millimeter Quecksilbersäule (mmHg) zu erfolgen (s. Indikationsbereiche).
Der Druck soll möglichst kontinuierlich von der Fessel nach oben hin abnehmen. Der Druckwert an einer höheren Meßstelle muß stets unter dem der nächst tieferen Meßstelle liegen.
Technische Anforderungen:
Zweizugmaterial flach- oder rundgestrickt
Materialzusammensetzung nach RAL-GZ 387
Formgebung durch Stricktechnik
Wulstfreie Nähte, geschlossene Ferse
Hautfreundliches, wasserdampfdurchlässiges Material
Waschbeständigkeit bei mindestens 30° C
Dehnbarkeit des Strumpfes mindestens 30 % in Längsrichtung
Dehnbarkeit des Strumpfes mindestens 120 % in Querrichtung
Abgeschwächte Kompression zu den Rändern
Prozentualer Restdruck darf an Meßstelle D nicht mehr als 70 % des Ausgangswertes an Meßstelle B (Fessel) betragen
Nachweis der Kompressionsklassenzugehörigkeit und des Druck-
verlaufes nach externer Prüfung durch ein unabhängiges Prüf-
institut laut RAL-GZ 387 bzw. nach Inkrafttreten C.E.N.-Norm
Für Maßanfertigung gelten die gleichen Anforderungen, mit
Ausnahme der externen Prüfung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. |